Leistungsbedingungen für Printverteilungen
Transparente Regeln zu Material, Zielgebiet, Zustellbarkeit, Durchführung und Reklamation bei Flyer-, Prospekt- und sonstigen Printverteilungen.
1. Anwendungsbereich
Diese Leistungsbedingungen gelten für die Verteilung von Flyern, Prospekten, Broschüren, Handzetteln, Zeitungen und vergleichbaren Printmedien in vereinbarten Gebieten. Maßgeblich bleiben das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung und individuell vereinbarte Vorgaben; individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Auftragsdaten und Zielgebiet
Der Auftraggeber teilt vor Auftragserteilung insbesondere Art und Format des Materials, Stückzahl, gewünschtes Zielgebiet, gewünschte Verteilart, Termin beziehungsweise Zeitraum sowie Besonderheiten mit. Bei gebietsbezogener unadressierter Verteilung wird die Leistung nach dem vereinbarten Gebiet und den tatsächlich erreichbaren Zustellstellen erbracht.
Haushalts-, Briefkasten- oder Reichweitenzahlen sind bei unadressierten Gebietsverteilungen Planungswerte, sofern nicht ausdrücklich eine adressierte Einzelzustellung oder eine bestimmte nachprüfbare Empfängerliste vereinbart wurde.
3. Materialbereitstellung
Das Verteilmaterial muss in ausreichender Menge, verteilfertig, trocken, sicher handhabbar und in der vereinbarten Ausführung bereitgestellt werden. Mehrere Beilagen müssen nach Vereinbarung vorsortiert oder für die gemeinsame Verteilung geeignet sein. Mehrmengen, Restmengen oder erkennbar fehlerhaftes Material werden nach Absprache behandelt.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder nicht verteilfähige Materialbereitstellung entstehen und nicht von uns zu vertreten sind, können zu einer Anpassung des Ausführungszeitraums und – soweit vereinbart oder gesetzlich zulässig – zu zusätzlichen Kosten führen.
4. Werbeverbote und nicht zugängliche Zustellstellen
Bei unadressierter Werbung werden eindeutig erkennbare Hinweise wie „Keine Werbung“ oder vergleichbare Werbeverbote beachtet. Eine Zustellung unterbleibt außerdem, wenn ein Briefkasten oder Grundstück nicht zugänglich ist, eine Zustellung erkennbar unzulässig oder unzumutbar wäre oder konkrete Sicherheitsgründe entgegenstehen.
Solche ausgeschlossenen oder objektiv nicht erreichbaren Zustellstellen gelten nicht als fehlerhaft ausgelassene Haushalte. Soweit für die Abrechnung eine bestimmte Methodik vereinbart wurde, richtet sich die Bewertung nach dieser Vereinbarung.
5. Durchführung und Verteilzeitraum
Die Verteilung erfolgt innerhalb des vereinbarten Zeitraums unter Berücksichtigung von Gebiet, Materialmenge, Zugänglichkeit und zumutbaren äußeren Bedingungen. Ein bestimmter einzelner Zustellzeitpunkt wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, behördlichen Sperrungen, erheblichen Gefahrenlagen oder anderen nicht von uns beherrschbaren Umständen kann die Durchführung im erforderlichen Umfang verschoben werden. Wir stimmen wesentliche Änderungen nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber ab.
6. Inhalt und rechtliche Zulässigkeit des Materials
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Inhalt, Gestaltung, Kennzeichnung, Rechte an Texten und Bildern sowie die beabsichtigte Verteilung des bereitgestellten Materials rechtlich zulässig sind. Materialien mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt oder erkennbar unzulässigem Verteilzweck können abgelehnt werden.
7. Dokumentation und Nachweis
Art und Umfang eines Verteilnachweises richten sich nach dem konkreten Auftrag. Je nach Vereinbarung können Gebietsdokumentation, Tour- oder Statusangaben, Zustellnachweise oder andere geeignete Dokumentationsformen eingesetzt werden. Eine personenbezogene Einzeladress-Dokumentation erfolgt nur, wenn dies für den Auftrag vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist.
8. Restmengen
Verbleibende Materialien werden nach Vereinbarung zurückgegeben, zur Abholung bereitgehalten, für eine vereinbarte Folgeaktion verwendet oder anderweitig nach Weisung des Auftraggebers behandelt. Eine dauerhafte kostenlose Lagerung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Beanstandungen
Beanstandungen sollten nach Kenntnis möglichst zeitnah und mit konkreten Angaben zum betroffenen Gebiet, Zeitraum, Material und festgestellten Sachverhalt mitgeteilt werden, damit eine sachgerechte Prüfung möglich ist. Unser Reklamationsformular ermöglicht die strukturierte Übermittlung einschließlich optionaler Nachweise.
Zwingende gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt. Die Nutzung des Formulars begründet keine zusätzlichen Ausschlussfristen.
10. Ergänzende Vertragsunterlagen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die individuellen Angaben des jeweiligen Angebots beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Bedingungen vor.