Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Kurier-, Boten-, Direktfahrt- sowie Flyer- und Prospektverteilungsaufträge.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Nicki's-Kurierdienst, Inhaberin Nicole Janine Sommerfeld, und unseren Auftraggebern über Kurier- und Botendienste, Direkt- und Sonderfahrten, regelmäßige Touren sowie Flyer-, Prospekt- und sonstige Printverteilungen. Individuelle Vereinbarungen im konkreten Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website, Preisrechner und automatisierte Richtpreise sind unverbindlich. Eine über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp übermittelte Anfrage stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen konkreten Auftrag ausdrücklich bestätigen oder ein von uns unterbreitetes Angebot vom Auftraggeber angenommen wird. Inhalt und Umfang richten sich nach Angebot, Auftragsbestätigung und den vom Auftraggeber mitgeteilten Auftragsdaten.
3. Leistungsumfang
Wir erbringen die vereinbarte Leistung nach den konkreten Auftragsdaten. Dazu können insbesondere Abholung, Beförderung, Ablieferung, Botengänge, dokumentierte Zustellung, regelmäßige Touren oder die Verteilung von Printmedien in vereinbarten Gebieten gehören.
Fixtermine, garantierte Zustellzeiten, besondere Übergabeformen, Identitätsprüfungen, Temperaturführung, besondere Sicherheitsanforderungen oder andere Sonderleistungen gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Abhol- und Zustelladresse, Ansprechpartner, erreichbare Telefonnummern, Zeitfenster, Art, Menge, Gewicht und Besonderheiten des Transportguts beziehungsweise bei Verteilaufträgen Format, Stückzahl, Zielgebiet und Verteilvorgaben.
Transportgut ist so zu verpacken und zu kennzeichnen, dass es die vereinbarte Beförderung sicher übersteht und weder Personen, Fahrzeuge noch andere Güter gefährdet. Gesetzliche Pflichten des Absenders, insbesondere nach dem HGB, bleiben unberührt.
5. Nicht oder nur nach ausdrücklicher Vereinbarung beförderte Güter
Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung übernehmen wir insbesondere keine Gefahrgüter, Waffen oder Munition, verbotene oder rechtswidrige Gegenstände, lebende Tiere, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, besonders hochwertige Einzelstücke sowie Güter, die besondere Genehmigungen, eine gesicherte Kühlkette oder spezielle Transporttechnik erfordern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss auf besondere Gefahren, außergewöhnliche Werte, behördliche Vorgaben oder sonstige transportrelevante Besonderheiten hinzuweisen. Wir können einen Auftrag ablehnen, wenn die sichere oder rechtmäßige Durchführung nicht gewährleistet ist.
6. Abholung, Übergabe und erfolglose Zustellung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Transportgut zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und übergabebereit ist. Der Empfänger muss am Zielort erreichbar sein, sofern keine andere Zustellform vereinbart wurde.
Kann eine Abholung oder Zustellung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die wir nicht zu vertreten haben, stimmen wir das weitere Vorgehen nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber ab. Zusätzliche Fahrten, Wartezeiten, Rückführungen oder erneute Zustellversuche können nach dem vereinbarten Preis beziehungsweise dem tatsächlich erforderlichen Aufwand berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Preise, Zuschläge und Zahlung
Maßgeblich ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Online-Rechner liefern ausschließlich unverbindliche Richtwerte. Zusätzlicher Aufwand, der bei Vertragsschluss nicht erkennbar war und nicht unserem Risikobereich zuzurechnen ist, kann nach vorheriger Abstimmung beziehungsweise nach den gesetzlichen Regelungen zusätzlich berechnet werden.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern brutto einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
8. Wartezeiten, Umwege und Änderungen
Vereinbarte Freizeiten sowie Preise für zusätzliche Lade-, Warte- oder Standzeiten ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen der Strecke, zusätzliche Stopps oder nachträgliche Leistungsänderungen können zu einer Preisanpassung führen.
Verkehrsbedingte Umleitungen, behördliche Sperrungen oder andere notwendige Abweichungen werden im Rahmen einer sachgerechten Durchführung berücksichtigt. Eine lückenlose Einhaltung einer bestimmten Route ist nicht geschuldet, sofern keine Route ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
9. Kündigung und Stornierung von Frachtaufträgen
Für Frachtverträge gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen, insbesondere § 415 HGB. Danach kann der Absender den Frachtvertrag grundsätzlich jederzeit kündigen; die gesetzlichen Vergütungs- und Aufwendungsfolgen bleiben unberührt.
Für reine Verteil-, Organisations- oder sonstige Dienstleistungsaufträge richten sich Stornierungsfolgen nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits entstandener Aufwand, bereits beschaffte Leistungen oder bereits ausgeführte Arbeiten bleiben vergütungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig. Änderungs- oder Stornierungswünsche können über unser Serviceformular übermittelt werden; bei unmittelbar bevorstehenden oder bereits laufenden Aufträgen ist zusätzlich eine telefonische Abstimmung erforderlich.
10. Flyer-, Prospekt- und Printverteilung
Verteilaufträge werden nach dem vereinbarten Zielgebiet, der vereinbarten Verteilart und den tatsächlich zugänglichen Zustellmöglichkeiten ausgeführt. Briefkästen oder Haushalte mit erkennbarer Werbeverweigerung werden bei unadressierter Werbung nicht beliefert. Nicht zugängliche Grundstücke, verschlossene Bereiche, fehlende Briefkästen oder vergleichbare Hindernisse können die tatsächlich erreichbare Stückzahl reduzieren.
Sofern keine adressierte Einzelzustellung vereinbart ist, schulden wir die ordnungsgemäße Verteilung im vereinbarten Gebiet, nicht die Erreichung einer mathematisch exakt garantierten Haushaltszahl. Vorhandene Restmengen werden nach Vereinbarung zurückgegeben, für Folgeaktionen bereitgehalten oder anderweitig behandelt.
Der Auftraggeber ist für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Werbe- und Printmaterialien verantwortlich. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder Verteilungen lehnen wir ab. Ergänzende Einzelheiten zur Verteilung, Materialbereitstellung, Zugänglichkeit und Dokumentation ergeben sich aus unseren Leistungsbedingungen für Printverteilungen, sofern diese vor Vertragsschluss in den Auftrag einbezogen wurden.
11. Sendungsverfolgung und Zustellnachweise
Wenn für einen Auftrag Tracking oder ein Zustellnachweis vereinbart ist, stellen wir die hierfür vorgesehenen Status- und Nachweisinformationen bereit. Eine technisch unterbrechungsfreie Live-Übertragung kann nicht garantiert werden, insbesondere bei fehlender Mobilfunk-, GPS- oder Internetverbindung. Maßgeblich für die Vertragserfüllung bleibt die tatsächliche Durchführung des Auftrags.
Je nach Auftrag können Zustellzeit, Zustellart, Name des Zustellers, Foto, Unterschrift oder andere vereinbarte Nachweisdaten dokumentiert werden.
12. Haftung bei Güterbeförderung
Für Frachtverträge richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 425 ff. HGB. Der Frachtführer haftet danach grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung sowie für die Überschreitung der Lieferfrist. Soweit § 431 HGB anwendbar ist, ist die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung grundsätzlich auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht begrenzt; die gesetzliche Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist grundsätzlich auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Gesetzliche Ausnahmen und der Wegfall von Haftungsbefreiungen oder -begrenzungen, insbesondere nach § 435 HGB, bleiben unberührt.
Eine vom Gesetz abweichende Haftungsvereinbarung wird nicht durch diese AGB begründet. Für Güter mit außergewöhnlich hohem Wert empfehlen wir, den Wert vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen und gegebenenfalls eine weitergehende individuelle Haftungs- oder Versicherungslösung zu vereinbaren.
13. Haftung bei sonstigen Dienstleistungen
Außerhalb der gesetzlichen Frachtführerhaftung haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
14. Schadensanzeige, Reklamation und Verjährung
Gesetzliche Anzeige- und Ausschlussfristen bleiben unberührt. Für Frachtverträge gelten insbesondere die Regelungen des § 438 HGB. Äußerlich erkennbare Schäden sollten bei Ablieferung angezeigt und möglichst dokumentiert werden; nicht äußerlich erkennbare Schäden sind grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Einzelheiten des § 438 HGB.
Ansprüche aus einer dem Frachtrecht des HGB unterliegenden Beförderung verjähren nach § 439 HGB grundsätzlich in einem Jahr; bei Vorsatz oder einem dem Vorsatz nach § 435 HGB gleichstehenden Verschulden beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Eine in Textform erhobene Ersatzforderung kann die Verjährung nach Maßgabe des § 439 Abs. 3 HGB bis zur Ablehnung des Anspruchs hemmen. Gesetzliche Fristberechnungs-, Hemmungs- und Sonderregelungen bleiben unberührt.
Zur schnellen Zuordnung stellen wir unter Reklamation & Schadensmeldung ein Formular bereit. Die Nutzung des Formulars verlängert oder verändert keine gesetzlichen Fristen.
15. Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Ereignisse
Soweit die Leistung durch Ereignisse beeinträchtigt wird, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen, etwa erhebliche Verkehrs- oder Straßensperrungen, Unwetter, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse, richten sich Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir informieren den Auftraggeber nach Möglichkeit über wesentliche Verzögerungen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Trackingnummern und Zustellnachweise sind vertrauliche Auftragsinformationen und dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon beachten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten, die nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bestehen können.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; soweit zulässig, ist der Sitz unseres Unternehmens maßgeblich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.